Rechtsprechung
BGH, 12.03.2003 - X ZR 50/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berichtigungsbeschluss
Verfahrensgang
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01
- BGH, 12.03.2003 - X ZR 50/01
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03
Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer …
Dem nicht gerecht werdende Angebote müssen wegen Missachtung von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend ausgeschlossen werden (BGH, Beschluss vom 12. März 2003 X ZR 50/01). - VK Sachsen, 15.05.2007 - 1/SVK/028-07
Aufbürdung ungewöhnlichen Wagnisses: Wann muss gerügt werden?
Negative Preise seien inssoweit keine echte Preisangabe weshalb solche Angebote entsprechend BGH, Beschluss vom 12.03.2003, Az: X ZR 50/01 vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - VK Sachsen, 07.05.2007 - 1/SVK/027-07
Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?
Negative Preise wären aber keine echte Preisangabe und damit müssten solche Angebote entsprechend BGH, Beschluss vom 12.03.2003, Az: X ZR 50/01 vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- VK Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - VK 1-27/09
Unvollständige Angaben im selbstgefertigten EFB-Preisblatt: Ausschluss
Ein Angebot, das - wie das Angebot der Beigeladenen - diese Anforderungen nicht erfüllt, muss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 12.03.2003 - X ZR 50/01). - VK Arnsberg, 07.10.2009 - VK 23/09
Ausschluss wegen fehlendem Formblatt
Aus dem Fehlen zwingend und eindeutig geforderter Erklärungen ergibt sich nach der Rechtsprechung ein zwingender Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1. Abs. 2 iVm § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A (so im Grundsatz BGH v. 7.1./12.3.2003 Az.: X ZR 50/01 und BGH v. 18.2.03 ZfBR 03, 401, Az.: X ZB 43/02 zu VOB/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 iVm § 21 Nr. 1 Satz 2 VOB/A Abschnitt 2 VOB/A). - VK Arnsberg, 13.07.2010 - VK 11/10
Inhalt der Angebote - Versäumnisse gehen zu Lasten der Bieter
Die Kann-Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit a) VOL/A ist insoweit wie eine Muss-Vorschrift zu lesen, da andernfalls die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist und Verhandlungen über Änderungen wie auch Ergänzungen im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statthaft sind (§ 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A) (vgl. dazu BGH v. 7.1./12.3.2003 X ZR 50/01, BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02).